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   VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94   

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VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94 (https://dejure.org/1995,13850)
VG Göttingen, Entscheidung vom 11.10.1995 - 2 A 2283/94 (https://dejure.org/1995,13850)
VG Göttingen, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 2 A 2283/94 (https://dejure.org/1995,13850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 BSHG; § 11 Abs. 1 BSHG; § 12 Abs. 1 BSHG; § 21 Abs. 1a Nr. 6 BSHG
    Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Beschaffung eines Fernsehgerätes; Deckung des Bedarfs an Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben; Maßstab der Ausstattungsdichte in den Bevölkerungsgruppen geringeren Einkommens; Zumutbarkeitsgrenze ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Beschaffung eines Fernsehgerätes; Deckung des Bedarfs an Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben; Maßstab der Ausstattungsdichte in den Bevölkerungsgruppen geringeren Einkommens; Zumutbarkeitsgrenze ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 08.02.1995 - 4 L 5686/94

    Sozialhilfe; Gebrauchsgut; Gebrauchsgut von längerer Gebrauchsdauer; Gebrauchsgut

    Auszug aus VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94
    Dieser Auffassung ist in ständiger Rechtsprechung auch das Nds. Oberverwaltungsgericht (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Februar 1995 - 4 L 5686/94 -, S. 4 f. des Abdrucks).

    Mit dem Nds. Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 8. Februar 1995, a.a.O.) ist die Kammer der Auffassung, daß § 21 Abs. 1 a Nr. 6 BSHG (Beschaffung von Gebrauchsgütern von längerer Gebrauchsdauer und von höherem Anschaffungswert) eine hinreichende Grundlage für den Klaganspruch bildet.

    Die Rechtsprechung der Kammer steht auch ausdrücklich im Einklang mit den bisher bekannten Entscheidungen des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Februar 1995, a.a.O.) und weicht zudem nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab.

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät -

    Auszug aus VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94
    Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 5 C 69.85 -, FEVS 38, 89 ff.; Urteil vom 22. Mai 1975 - V C 43.74 -, BVerwGE 48, 237) ist das Bundesverwaltungsgericht inzwischen (vgl. Urteile vom 24. Februar 1994 - 5 C 34.91 -, NJW 1994, 2844 f., und vom 21. Juli 1994 - 5 C 52.92 -, NJW 1995, 272) auch ausdrücklich der Auffassung, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen ist, die nach § 12 Abs. 1 BSHG Bestandteil des notwendigen Lebensunterhalts sind.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Kammer mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994, a.a.O.) der Auffassung, daß das begehrte Fernsehgerät nicht als Hausrat i.S.v. § 12 Abs. 1 BSHG anzusehen ist.

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85

    Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät -

    Auszug aus VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94
    Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 5 C 69.85 -, FEVS 38, 89 ff.; Urteil vom 22. Mai 1975 - V C 43.74 -, BVerwGE 48, 237) ist das Bundesverwaltungsgericht inzwischen (vgl. Urteile vom 24. Februar 1994 - 5 C 34.91 -, NJW 1994, 2844 f., und vom 21. Juli 1994 - 5 C 52.92 -, NJW 1995, 272) auch ausdrücklich der Auffassung, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen ist, die nach § 12 Abs. 1 BSHG Bestandteil des notwendigen Lebensunterhalts sind.

    Damit hat das Bundesverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 22. Mai 1975 und 3. November 1988, a.a.O.) modifiziert, wonach Sozialhilfeempfänger grundsätzlich ihre persönlichen Bedürfnisse in Gestalt der Pflege von Beziehungen zur Umwelt und der Teilnahme am kulturellen Leben im allgemeinen und in der Regel auch heute noch menschenwürdig mit etwa folgenden Mitteln der Kommunikation, Information und Unterhaltung erreichen können: Bezug einer Tageszeitung; Hören des Tonrundfunks; Benutzung einer öffentlichen Leihbücherei; gelegentliche Besuche eines Filmtheaters (Kino) und unterhaltender Veranstaltungen ernsteren oder leichteren Charakters.

  • BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 52.92

    Gewährung einer Beihilfe zur Reparatur eines Fernsehgerätes

    Auszug aus VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94
    Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 5 C 69.85 -, FEVS 38, 89 ff.; Urteil vom 22. Mai 1975 - V C 43.74 -, BVerwGE 48, 237) ist das Bundesverwaltungsgericht inzwischen (vgl. Urteile vom 24. Februar 1994 - 5 C 34.91 -, NJW 1994, 2844 f., und vom 21. Juli 1994 - 5 C 52.92 -, NJW 1995, 272) auch ausdrücklich der Auffassung, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen ist, die nach § 12 Abs. 1 BSHG Bestandteil des notwendigen Lebensunterhalts sind.
  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Fernseher - Tuberkulosehilfe

    Auszug aus VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94
    Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 5 C 69.85 -, FEVS 38, 89 ff.; Urteil vom 22. Mai 1975 - V C 43.74 -, BVerwGE 48, 237) ist das Bundesverwaltungsgericht inzwischen (vgl. Urteile vom 24. Februar 1994 - 5 C 34.91 -, NJW 1994, 2844 f., und vom 21. Juli 1994 - 5 C 52.92 -, NJW 1995, 272) auch ausdrücklich der Auffassung, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen ist, die nach § 12 Abs. 1 BSHG Bestandteil des notwendigen Lebensunterhalts sind.
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